T-Online + Verbindungsdaten

Wer kennt sie nicht? Die ewige Diskussion über die Speicherung der Nutzungsdaten bei Internet-Providern.

Einer Meldung des ZDF zufolge hat der Provider T-Online vor dem Landgericht Darmstadt nun einen Dämpfer erfahren, T-Online wurde dazu verurteilt (Az.: 25 S 118/2005) keinerlei Verbindungsdaten (weder die IP-Adresse, noch das Übertragungsvolumen) bei Privatkunden eines Flatrate-Tarifs zu speichern.

Lediglich Anfangs- und Endzeitpunkt der Einwahl dürfe der Provider lt. dem Gericht speichern.

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