Demonstrationsverbot in Heiligendamm

Am heutigen Freitag wurde das Demonstrationsverbot für den G8-Tagungsortes Heiligendamm durch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald bestätigt und so das Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin gekippt.

Nach Auffassung des OVG verstoße eine Beschränkung der “Demonstrationszonen” nicht gegen die im Grundrecht geregelte Versammlungsfreiheit. Es ist denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz über diesen Fall entscheiden werden muss, denn unumstritten ist dieses Urteil auf keinen Fall.

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