Tempo-30-Zone zum nachbauen
Sie möchten gerne eine Tempo-30-Zone vor Ihrer Haustür? Nichts leichter als das! Ziehen Sie nach Hamburg!
So oder ähnlich dürfter ein interner Wahlspruch der Behörde für Stadtentwicklung unserer schönen Hansestadt lauten. Wie ich darauf komme? Im beschaulichen Stadtteil Rissen ist nicht viel los, aber ab und zu passieren auch hier Dinge die die Gemüter erregen. So geschehen Ende 2004, denn da wurde aufgrund einer “Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung” eine Tempo-30-Zone im Verlauf der Straße Sülldorfer Brooksweg (zwischen Iroldstieg und Ortwinstieg) errichtet. Diese Zonen-Tempobeschränkung ist etwa 110 Meter lang (10 Hausnummern) und hat seit diesem Tag für allerlei Mutmaßungen gesorgt.
Wieso ist die Zone entstanden? Die offizielle Version lautet:
Die Einrichtung der Tempo-30 Zone erfolgte aus verkehrspolitisch/-konzeptionellen Gründen nach einer einvernehmlichen Entscheidung der Senatoren der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Behörde für Inneres im November 2004.
Die inoffizielle Version beinhaltet neben den oben genannten Senatoren, nämlich Herrn Dr. Freytag (jetzt Finanzbehörde) und Herrn Nagel auch noch einen leitenden Redakteur der Springer-Presse (man munkelt Welt am Sonntag) der, natürlich rein zufällig, in dem genannten Straßenabschnitt wohnhaft ist.
Sowohl das zuständige Polizeirevier (PK 26) als auch die für die Beschilderung in solchen Fällen zustände Abteilung der Behörde für Inneres konnten mir keinen Grund nennen, wieso diese Zonen Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt wurde - beide Stellen halten die Entscheidung nicht für sinnvoll und sprachen jeweils von “einer Anordnung von ganz oben”.
Weder ist es in diesem Bereich zu Verkehrsunfällen gekommen, noch macht hier eine Verkehrsberuhigung gegen Güterverkehr Sinn, da der LKW-Verkehr nur wenige hundert Meter später eh vor einem Durchfahrtsverbot halt machen muss.
Eine Richterin am Amtsgericht Blankenese hat in einer OWi Sache in Zusammenhang mit dieser 30-Zone übrigens gegen die Zone und für die beschuldigte Autofahrerin entschieden. Ob es sich hierbei um Rechtsbeugung oder um ein Urteil was begründete Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Verwaltungsaktes im Sülldorfer Brooksweg 40-50 aufwerfen soll, handelt bleibt dem Leser selber zu entscheiden.
Ich jedenfalls habe eine Eingabe an die Bürgerschaft, deren Eingang mir am 1.6.2007 bestätigt wurde, gestellt.