Archive for July, 2007

Vattenfall …

am 13.7.2007

oder “Wie bastel ich mir mein eigenes Grab in Form eines PR-Disasters?“.

In letzter Zeit war der Betreiber (bzw. Co-Betreiber) Vattenfall zunehmend in der Presse und hat es tatsächlich geschafft auch jedes noch so kleines Fettnäpfchen mitzunehmen, was sich so anbot.

Nun aber hat der Energiedienstleister den Bock abgeschossen, indem man sich geweigert hat die Personalien eines Mitarbeiters herauszugeben, der als Zeuge befragt werden sollte. Die Quittung kam in Form eines Durchsuchungsbeschlusses, den die Staatsanwaltschaft Lübeck beim Amtsgericht Schwarzenbek erwirkt hat.

Update
Es soll laut einem neuen Spiegel Online Bericht doch nicht zu einer Durchsuchung im AKW Krümmel gekommen sein, da Vattenfall die Personalien des Mitarbeiters wohl doch rausgegeben hat.

Tele2 und die Verbraucherschützer

am 11.7.2007

Auch wenn diese Neuigkeit nicht mehr ganz taufrisch ist, will ich sie dem interessierten Leser doch nicht vorenthalten. Vor zwei Tagen wurde die mir durchaus bekannte Firma Tele2 vom Landgericht Düsseldorf eine Ordnungsstrafe in Höhe von 2 x 100.000 Eur auferlegt. Das Unternehmen hatte nach Ansicht des Gerichts gegen zwei gerichtliche Unterlassungsverfügungen (Az. 38 O 188/04 und 38 O 145/06) verstoßen.

Das Tele2 trotz der recht offensichtlichen Verstöße keinen Grund zum handeln sieht, war irgendwie auch klar. Wird Zeit, dass solche Unternehmen vor Gericht mal so einen auf den Latz bekommen, dass es auch weh tut.

KriPo Bamberg

am 11.7.2007

oder: Wie überschreite ich meine Kompetenzen und mache mich erfolgreich zum Idioten.

Das man bei der KriPo Bamberg die aktuelle Betrugssituation im Internet zum Anlass nimmt um eine Fortbildung zu dem Thema abzuhalten ist löblich. Das jemand bei der Demonstration “am Objekt”, sprich einer Seite der Gebrüder Schmidtlein GbR der Finger abgerutscht ist und so das Anmeldeformular abgeschickt wurde ist menschlich. Das man auf die darauf eingegangene Mahnung des RA Tank aus Osnabrück nicht nur um Entschuldigung bittet, sondern auch gleich gleich festzustellen, dass in diesem Zusammenhang (also bei der Firma Gebrüder Schmidtlein GbR und ihren Aktivitäten im Internet, die sich als mehr als fragwürdig darstellen)

… Straftaten hier generell überhaupt nicht vorliegen …

ist a) grob merkbefreit und b) außerhalb der Kompetenz (zurecht?) der KriPo Bamberg.

Dass RA Tank dieses Schreiben postwendend auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, versteht sich von selbst.

Weiterhin steht in dem Schreiben der KriPo Bamberg, dass die Intention hinter dieser Schulung die folgende war:

… vielmehr sollten Kollegen sensibilisiert werden, um anzeigewilligen Bürgern i.S. Schmidtlein mit Argumenten entgegen treten zu können.

Der Herr Kriminalhauptkommissar, dessen Feder dieser Text entsprungen ist, möge nun vor Scham im Boden versinken.

Ein Fall für Rainer Zufall

am 5.7.2007

Wieso Otto Schily biometrische Merkmale in Ausweispapieren und Visa für wichtig und die biometrischen Grenzkontrollen für sicher hält?

Könnte daran liegen, dass er im Aufsichtsrat der byometric systems AG und SAFE ID Solutions AG sitzt. Aber solche Gedanken sind natürlich total abwegig.

Nochmal ein paar Euro nebenbei …

am 5.7.2007

verdienen, neben dem Job im Bundestag?

Gegen die Offenlegung ihrer “Nebeneinkünfte” haben Anfang 2006 sechs Abgeordnete des Bundestags Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zu den Klägern zählen Max Straubinger (CDU/CSU), Friedrich Merz (CDU/CSU), Siegfried Kauder (CDU/CSU), Wolfgang Götzer (CDU/CSU), Marco Wanderwitz (CDU/CSU), Heinrich Leonard Kolb (FDP), Sibylle Laurisch (FDP), Hans-Joachim Otto (FDP) und Peter Danckert (SPD).

Interessant wird es dann, wenn man sich die einzelnen Herrschaften mal genauer anschaut und z.B. sieht, dass Friedrich Merz neben seiner Tätigkeit im Bundestag noch Partner bei der internationalen Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP is. Als wenn das nicht reichen würde, sitzt er noch im Aufsichtsrat der BASF AG, IVG AG (Vergütung 2006: 34.619,18 €), Interseroh AG (Vergütung 2006: 10.000,00 € netto), DBV-Winterthur Holding AG, AXA Versicherung AG (bis 19.4.2007) (Gesamtvergütung 2006 des Beirates (9 Mitglieder): 66.000,00 €) und der Deutsche Börse AG (Vergütung 2006: 100.000,00 €), im Beirat der Commerzbank AG sowie der AXA Konzern AG und im Verwaltungsrat der Stadler Rail AG. Zu den hier genannten Bezügen kommt natürlich noch u.a. die Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten des Bundestags in Hohe von zur Zeit 7.009 € brutto im Monat (ergibt aufs Jahr gerechnet 84.108 €).

Es sei gesagt, dass Herr Merz an allen Nebentätigkeite soviel verdient, dass er jeweils in Stufe 3 (mehr als 7.000 € Einkünfte monatlich) eingestuft wird. Er ist weiterhin auch mit Abstand derjenige der von den Klägern gegen die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte an meisten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Bundestag hat.

Wenn man davon ausgeht, dass Herr Merz als Anwalt und Partner in der Sozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP auch keinen Hungerlohn verdienen wird und trotz seiner beschränkten Zeit ein Magnet für große Mandate ist, dann dürfte das unter dem Strich ein relativ stattliches Gehalt im Monat sein, was der Herr da “nebenbei” verdient.
Ich finde es sehr faszinierend, wieviel Power die Herren haben, dass sie neben ihrer politischen Arbeit offenbar noch soviel Arbeit in der Wirtschaft leisten können, dass dabei solche Summen herauskommen … oder sollte das Geld in der Wirtschaft für politische Arbeit gezahlt werden? Man weiss es nicht …

Markenstreit: Google ./. G-mail

am 4.7.2007

Im Rechtsstreit Google gegen den Hamburger Unternehmer Daniel Giersch um die Marke G-mail bzw. Gmail ist nun ein Urteil (Az 5 U 87/06) des Hanseatischen Oberlandesgerichts ergangen, demnach dürfe Google die Bezeichnung Gmail in Deutschland nicht mehr für seinen E-Mail-Dienst nutzen. Weiterhin wurde eine Revision zum BGH nicht zugelassen, da das Gericht den Fall laut Gierschs Rechtsanwalt Sebastian Eble für “derart eindeutig” erachtet hat.

Giersch besitzt die Marke “G-mail … und die Post geht ab.” seit dem Jahr 2000, Google startete seinen E-Mail-Dienst jedoch erst im Jahr 2005. Im selben Jahr sicherte sich Giersch weiterhin auch die Marke “G-mail“.
Gegenüber heise.de erklärte Giersch bereits im Jahr 2005, dass er physische und elektronische Postdienstleistungen mit Tausenden Nutzern betreibe.

Heise gewinnt Forenprozess

am 3.7.2007

Wenn es um Foren und Haftung für Beiträge von Nutzern geht, dann sind wir schon einige realitätsferne Urteile von Gerichten gewohnt, das LG Düsseldorf hat nun aber in der Sache Heise Zeitschriften Verlag ./. Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein Urteil gesprochen, was eine Störerhaftung des Forenbetreibers aufgrund von Äußerungen der Benutzer verneint (Urteil vom 27.06.2007 Az. 12 O 343/06).

Nach Ansicht der Richter habe der Kläger (”INSM”) keinn Anspruch auf Unterlassung der im Forum getätigten Äußerungen, da gar nicht sicher sei, ob diese rechtswidrig waren. Weiterhin erklärte man, dass eine Störerhaftung die Verletzung der Prüfpflichten voraussetze und einem Dienstanbieter keinerlei allgemeinen Überwachungspflichten obliegen, ob rechtswidrige Inhalte vorlägen - hieraus ergebe sich, dass der Verlag nicht als Störer in Frage komme.

Nach einem gegenteiligen Urteil vom LG Hamburg, bestätigte dieses Urteil vorausgegangene Rechtsprechung des LG Berlin, OLG Düsseldorf und OLG München.