Heise gewinnt Forenprozess

Wenn es um Foren und Haftung für Beiträge von Nutzern geht, dann sind wir schon einige realitätsferne Urteile von Gerichten gewohnt, das LG Düsseldorf hat nun aber in der Sache Heise Zeitschriften Verlag ./. Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein Urteil gesprochen, was eine Störerhaftung des Forenbetreibers aufgrund von Äußerungen der Benutzer verneint (Urteil vom 27.06.2007 Az. 12 O 343/06).

Nach Ansicht der Richter habe der Kläger (”INSM”) keinn Anspruch auf Unterlassung der im Forum getätigten Äußerungen, da gar nicht sicher sei, ob diese rechtswidrig waren. Weiterhin erklärte man, dass eine Störerhaftung die Verletzung der Prüfpflichten voraussetze und einem Dienstanbieter keinerlei allgemeinen Überwachungspflichten obliegen, ob rechtswidrige Inhalte vorlägen - hieraus ergebe sich, dass der Verlag nicht als Störer in Frage komme.

Nach einem gegenteiligen Urteil vom LG Hamburg, bestätigte dieses Urteil vorausgegangene Rechtsprechung des LG Berlin, OLG Düsseldorf und OLG München.

Kommentar verfassen