Markenstreit: Google ./. G-mail
Im Rechtsstreit Google gegen den Hamburger Unternehmer Daniel Giersch um die Marke G-mail bzw. Gmail ist nun ein Urteil (Az 5 U 87/06) des Hanseatischen Oberlandesgerichts ergangen, demnach dürfe Google die Bezeichnung Gmail in Deutschland nicht mehr für seinen E-Mail-Dienst nutzen. Weiterhin wurde eine Revision zum BGH nicht zugelassen, da das Gericht den Fall laut Gierschs Rechtsanwalt Sebastian Eble für “derart eindeutig” erachtet hat.
Giersch besitzt die Marke “G-mail … und die Post geht ab.” seit dem Jahr 2000, Google startete seinen E-Mail-Dienst jedoch erst im Jahr 2005. Im selben Jahr sicherte sich Giersch weiterhin auch die Marke “G-mail“.
Gegenüber heise.de erklärte Giersch bereits im Jahr 2005, dass er physische und elektronische Postdienstleistungen mit Tausenden Nutzern betreibe.