Tele2 und die Verbraucherschützer
Auch wenn diese Neuigkeit nicht mehr ganz taufrisch ist, will ich sie dem interessierten Leser doch nicht vorenthalten. Vor zwei Tagen wurde die mir durchaus bekannte Firma Tele2 vom Landgericht Düsseldorf eine Ordnungsstrafe in Höhe von 2 x 100.000 Eur auferlegt. Das Unternehmen hatte nach Ansicht des Gerichts gegen zwei gerichtliche Unterlassungsverfügungen (Az. 38 O 188/04 und 38 O 145/06) verstoßen.
Das Tele2 trotz der recht offensichtlichen Verstöße keinen Grund zum handeln sieht, war irgendwie auch klar. Wird Zeit, dass solche Unternehmen vor Gericht mal so einen auf den Latz bekommen, dass es auch weh tut.