Wer in diesen Tagen negative Artikel über die Gebühreneinzugszentrale gemeinhin als GEZ bekannt schreibt, könnte demnächst Post aus Köln erhalten.
Wie auf akademie.de zu lesen ist, meint die GEZ durch die Nutzung von “falschen” oder “irreführenden” Begriffen, die “nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen” ein Anspruch auf Unterlassung zu haben.
Inwiefern dort genannte Begriffe wie z.B. “GEZ-Gebühren”, “GEZ-Gebührenpflicht”, “GEZ-Anmeldung”, “GEZ-Abmeldung” oder auch “GEZ-Widerspruchsbescheid” ein negatives Licht auf die GEZ werfen sollen - bis auf die Tatsache, dass der Widerspruchsbescheid oder die Abmeldung sicherlich eine negative Wirkung für die GEZ selber haben - ist mir aber ein Rätsel.
Bleibt abzuwarten, ob man durch dieses Verhalten das Verständnis der Bevölkerung steigert oder eher destruktiv waltet.