Fehlentscheidungen (1.)

In Zukunft werden in der Rubrik Fehlentscheidungen regelmäßig gerichtliche Fehlentscheidungen in Form von Urteilen veröffentlicht, die weit an der Realität vorbei sind und/oder durch absurde Begründungen glänzen.

Den Einstand macht das LG Berlin, dass in einem Urteil vom 21.3.2006 (Az: 15 O 557/04) entschieden hat, dass der Anbieter eines Subdomain-Dienstes sich im Falle von Spam-Mails, auch wenn er auf den Versandt dieser technisch keinen Einfluss nehmen kann (meint: Sie werden von einer fremden E-Mail-Adresse über fremde Mailserver versendet.), als Mitstörer haftbar machen könnte, wenn er seiner Pflicht zur Identitätsfeststellung des die Subdomain einrichtenen Benutzers nicht nachkommt.

Details zu dem Urteil gibt es bei der Kanzlei Dr. Bahr.

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