GEZ steigt ins Abmahngeschäft ein
Wer in diesen Tagen negative Artikel über die Gebühreneinzugszentrale gemeinhin als GEZ bekannt schreibt, könnte demnächst Post aus Köln erhalten.
Wie auf akademie.de zu lesen ist, meint die GEZ durch die Nutzung von “falschen” oder “irreführenden” Begriffen, die “nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen” ein Anspruch auf Unterlassung zu haben.
Inwiefern dort genannte Begriffe wie z.B. “GEZ-Gebühren”, “GEZ-Gebührenpflicht”, “GEZ-Anmeldung”, “GEZ-Abmeldung” oder auch “GEZ-Widerspruchsbescheid” ein negatives Licht auf die GEZ werfen sollen - bis auf die Tatsache, dass der Widerspruchsbescheid oder die Abmeldung sicherlich eine negative Wirkung für die GEZ selber haben - ist mir aber ein Rätsel.
Bleibt abzuwarten, ob man durch dieses Verhalten das Verständnis der Bevölkerung steigert oder eher destruktiv waltet.
am 26.8.2007 um 11:32 Uhr
Mit dieser - imho blödsinnigen - Abmahnung trägt die ungeliebte GEZ selbst
erheblich zu ihrem negativen Image bei.
Was da praktiziert wird ist in meinen Augen “Law-Hunting” in der klassischen Form:
1. Man überschütte den bösen Kritiker mit einer Unmenge von Vorwürfen
= Einer dieser Vorwürfe wird schon treffen.
2. Man drohe dem Kritiker mit “nicht unerheblichen” Gerichtskosten
= Wer finanziell nicht gerade gut betucht ist, der wird dann schon schnell kuschen.
Frage:
Ist “Law-Hunting” nicht so etwas wie “Nötigung”?
am 29.8.2007 um 23:40 Uhr
Naja, wenn du mit Law-Hunting einfach nur sinnlose und ungerechtfertigte Abmahnungen meinst, dann kann sowas durchaus rechtliche Konsequenzen haben (negative Feststellungsklage z.B.).
Eventuell werde ich da mal bei der GEZ anfragen welches Orakel man denn für seine rechtlichen Probleme dort im Haus so befragt. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich da ein Jurist mit schmückt.