Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität (2.)

oder auch: Schaden macht klug. Vielleicht alle anderen, aber nicht die GEZ. Nachdem bereits der Versuch GEZ-unfreundliche Formulierungen zu unterbinden, für die GEZ in einem PR-Desaster endete, hatte die Website akademie.de der GEZ eine Frist gesetzt um die erste Forderung aus der Abmahnung zurückzunehmen. Diese ließ die GEZ nun verstreichen.

Die GEZ hatte akademie.de dort aufgefordert Veröffentlichungen bzgl. der gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung zu unterlassen, denn die Website hatte ausgeführt, dass Rundfunkgebühren für nicht nur privat genutzte “neuartige Rundfunkgeräte” nur dann fällig seien, wenn sich auf dem Grundstück noch kein herkömmliches Radio oder Rundfunkgerät befinde.
Die GEZ hat dazu in ihrer Abmahnung geschrieben:

Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut und die Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine andere Auslegung zulassen, so dass es nicht möglich ist, zur Rundfunkgebührenpflicht für NEG gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV eine andere Rechtsauffassung zu vertreten.

Eine in meinen Augen äußerst gewagte These.

akademie.de plant nun eine Gegenabmahnung.

Kommentar verfassen