IEBA e.V. ./. Staatsanwaltschaft Magdeburg
In dem Kampf gegen die undeutliche Rechtslage für Online-Händler hat der Händler-Verband IEBA e.V. nun die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die Diebesgut über eBay verkauft, abgemahnt undzwar wegen einer fehlerhaften Widerufsbelehrung.
Auf der Internetseite des Vereins heißt es zu diesem Fall:
Wenn es schon einer Justizbehörde mit der Möglichkeit des Rückgriffs auf gut ausgebildete Juristen nicht möglich ist, eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung zu erstellen, was wird dann eigentlich dem durchschnittlichen Online-Händler zugemutet?
Auch wenn der Gedanke natürlich schön wäre, es ist sicherlich nicht so, dass die Staatsanwälte bei der StA Magdeburg die eBay Auktionen selber ins Netz stellen oder die Seiten aufbereiten. Ich mutmaße einfach mal, dass die ganze Angelegenheit einfach auf irgendeinen Mitarbeiter zurückfallen wird.
Meine herzlichen Glückwünsche an die IEBA, da hat man mal wieder etwas für die sinnlose Abmahnung getan (und wenn man auch nur ein gutes Beispiel für selbige gesetzt hat)!
am 26.9.2007 um 19:48 Uhr
So dumm isses doch gar nicht.