Archive for September, 2007

Contergan-Film darf ausgestrahlt werden

am 5.9.2007

Anlässlich des 50jährigen Jahrestages der Markeinführung des Medikaments Contergan hat der WDR den Spielfilmdrehen “Eine einzige Tablette” lassen, der sowohl das Arzneimittel als auch das Pharmaunternehmen, die Chemie Grünenthal GmbH, nennt. Der Film sollte die Geschichte eines Rechtsanwalts schildern, der mit juristischen Mitteln gegen den Pharmakonzern vorgeht, da das Medikament im Verdacht stand im Falle der Einnahme durch Schwangere bei den Föten schwere Missbildungen hervorzurufen.
Ein reales Strafverfahren gegen die Chemie Grünenthal bzw. Mitarbeiter der Firma wurde übrigens 1970 nach der Zahlung von 100 Millionen DM Entschädigung an die Contergan-Opfer eingestellt.

Gegen die Ausstrahlung des Films, die zunächst für Herbst 2006 angesetzt war, klagten sowohl der damalige Anwalt der Opfer als auch das Pharmaunternehmen. Nachdem das Landgericht die Ausstrahlung zunächst untersagt hatte, wurde dieses Urteil vom OLG gekippt und die Beschwerdeführer reichten Verfassungsbeschwerde ein.
Weiterhin wollten die Beschwerdeführer die nun für den 7.11./8.11. geplante Ausstrahlung des Films mithilfe einer Eilentscheidung untersagen lassen, dies wurde jedoch nun vom BVerfG abgelehnt. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht bis dato noch aus.

Zu den Gründen sagte das BVerfG, dass es einen bedeutsamen Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalten darstellt, wenn man ihnen verbieten würde Spielfilme mit aktueller Bedeutsamkeit auszustrahlen - weiterhin wäre auch das öffentliche Informationsinteresse behindert, wenn der Film erst später, also ohne Bezug zum Datum der Ausstrahlung, ausgestrahlt werden würde. Zu Argumentation der Beschwerdeführer, dass die Ausstrahlung eine schwere Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte bewirken würde, sagte das Gericht, dass es sich, trotz der Anknüpfung an ein historisches Geschehen, um einen Spielfilm handle und die Abweichungen im Charakter und Verhalten der Spielfiguren zu den realen Beteiligten zu groß sei, als dass der verständige Zuschauer das geschilderte Geschehen für eine tatsachengetreue Schilderung des Verhaltens der konkret Betroffenen auffassen könne.

- zur Pressemeldung

Die Methoden der GEZ

am 3.9.2007

Ein interessanter Artikel über die Methoden der GEZ ist letzte Woche in der FAZ erschienen, dort äußert sich auch Armin Herb vom SWR zur Legitimation der GEZ Bürger zu Beschatten:

Die Beschattung von Personen hält Herb hingegen prinzipiell für gerechtfertigt, im Sinne des Gebührenzahlers, der für den Schwarzseher mitzahlen müsse. Auch die Beschattung von Personen, denen bis dahin nichts nachgewiesen werden konnte? „Auch das.“

… zum Artikel 

Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität

am 2.9.2007

Nein, es geht hier nicht um eine karitative Einrichtung, sondern um die allseits beliebte GEZ. Die GEZ will uns nämlich mit ihrer neuen Werbe-Kampagne Werte vermitteln.

Da geht die GEZ gerne als Vorbild voran und zeigt sich in einem Verfahren gegen einen Sonnenstudio-Betreiber aus Rheinland-Pfalz von ihrer Schokoladenseite. In dem Rechtsstreit ging es darum, dass der Sonnenstudio-Betreiber GEZ-Abgaben für die Rundfunkanlage die zur Beschallung der Sonnenbänke dient entrichten muss.
Die Technik funktioniert in der Regel wie folgt: Ein Empfangsgerät verteilt das Radiosignal auf die Sonnenbänke indem der Kunde dann Lautstärke regulieren kann. Ein Empfangsgerät … könnte man denken.

Das sieht die GEZ anders und forderte Rundfunkgebühren für jede Sonnenbank in der ein Lautsprecher installiert war.

Nachdem der Betreiber vom zuständigen Verwaltungsgericht recht bekam, kassierte das Oberverwaltungsgericht Koblenz das Urteilt jetzt und forderte den Betreiber auf, für jede seiner Sonnenbänke Rundfunkgebühren zu zahlen (Az: 7 A 10471/07.OVG).

So und jetzt kann es weitergehen, mit Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität … aber nur für die anderen.