Tempo-30-Zone Reloaded

Der Eingabenausschuss der Freien und Hansestadt Hamburg hat mir gestern mitgeteilt, dass man eine 100m lange Tempo-30-Zone, die sich keinen Kilometer (auf dem sich keine nutzbaren Ausweichwege für LKW befinden) vor einem Verkehrszeichen 253, in einem Wohngebiet vor einer größeren Kreuzung, befindet, geeignet sieht, dem folgendem Zweck zu dienen:

[…] dient wie sonst auch der allgemeinen Verkehrsberuhigung im Interesse und zum Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung. Dazu gehört auch, dass der Fahrweg über die Straße für alle Kraftfahrzeugführer einschließlich des Schwerlastverkehrs durch die erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung u.U. unnattraktiver wird, so dass diese Wegverbindung teilweise gemieden wird.

Ich bin begeistert, denn jetzt steht es Meinung gegen Meinung - das hiesige Amtsgericht sieht das mit der Tempo-30-Zone übrigens etwas anders und hat sie in Urteilen bereits einfach unter den Tisch fallen lassen. Hilft mir nur leider nicht.

Da ich bereits im Schreiben mit Rechtsmitteln gedroht habe, die natürlich wieder unnötige Kosten erzeugen würden, wundert es mich umso mehr, dass man in der Behörde nichtmal Argumente zu Tage gefördert hat, die ich nicht bereits in meinem Anschreiben disqualifiziert habe.

Tschüss Eingabenausschuss, Hallo Verwaltungsgericht.

Ein Kommentar zu “Tempo-30-Zone Reloaded”

  1. RA JM schrieb:

    Lesenswert hierzu: § 45 StVO

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