Abmahnen … wie man es nicht macht.

Abmahnungen aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sind ja mittlerweile nichts besonderes mehr, aber wenn neben einer Abmahnung mit Verweisen auf nicht-existente Urteile auch gleich eine private Kostennote über 250€ für “Kostenerstattung Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnung” auf Grundlage von § 12 Abs. 1 UWG, dann wirds richtig rätselhaft.

Über das angebliche Wettbewerbsverhältnis muss ich hier gar nicht reden - das ist nämlich mehr als an den Haaren herbeigezogen.

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