Kuriose AGB

Manche Klauseln in AGB sollten bei Nutzern schon ein gesundes Maß an Misstrauen hervorrufen.

7. Anmeldung
Anwälte und Beamte sind von der Anmeldung bei “***.com” ausgeschlossen und ein Verstoss kann eine Geldstrafe zur Folge haben.

3 Kommentare zu “Kuriose AGB”

  1. Maus schrieb:

    lol. problem wird nur sein dass man sich agb selten durchliest und mit sowas rechnet ja auch niemand. die klausel dürfte aber eh unwirksam sein?
    was waren das denn für agb? studivz? :D

  2. Browny schrieb:

    @Maus: Ist ein “Erotikportal von und für Amateure”. Man stößt bei den ursprünglichen Google Ergebnissen drauf, wenn man nach dem ersten Satz sucht.

    Würd mich aber auch mal interessieren: Darf man das bzw. ist es wirksam?

  3. Wolf schrieb:

    Ob die Einschränkung auf Berufsgruppen in AGBs wirksam ist, weiß ich zwar nicht.

    Aber die Formulierung “ein Verstoss kann eine Geldstrafe zur Folge haben” enthält praktisch alle Fehler, die einfach nur möglich sind (Unbestimmtheit der Konsequenz an sich, fehlende Angabe zur Strafhöhe, irgendwelche Abgrenzung zur Strafe als hoheitliche Maßnahme durch Verwendung des Begriffs “Vertragsstrafe”).

    Kurz: unwirksam. Die Burschen haben ein Rad ab.

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