AbgemahntVZ
am 29.2.2008Nachdem das studiVZ vor einigen Tagen bereits (mal wieder) in die Schlagzeilen kam, weil es diverse Mitbewerber abmahnte, die auch das Kürzel VZ (=Verzeichnis) im Namen führten hat die Firma nun wohl einige Zeitungen (”mehreren großen Medienhäusern”) abgemahnt, die in Artikeln zum Thema Datenschutz und vor allem Datenherausgabe an Ermittlungsbehörden vermeintlich falsche Angaben veröffentlicht hätten.
Offenbar ging es im Kern um folgende Aussage von studiVZ Geschäftsführer Marcus Riecke:
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
Vor der durchgeführten Änderung konnte lt. studiVZ der Eindruckt erweckt worden sein, dass die Firma Nutzerdaten von sich aus an Ermittlungsbehörden gebe, wenn man kriminelle Handlungen vermute.