Man kanns ja mal probieren …

Wenn Ahnungslosigkeit (oder reine Ignoranz) auf einen langweiligen Arbeitstag trifft, dann kommt das dabei heraus, was vor kurzem in einem kleinen Örtchen in Brandenburg passiert ist. Der Halter eines PKW hat, nachdem er den Befragungsbogen in einer Bußgeldsache in Höhe von 15 Euro zugeschickt bekommen hat (er ist ganz offensichtlich nicht gefahren), Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gemacht.

Im Ergebnis führte das dazu, dass plötzlich drei Polizeibeamte vor der Tür standen und ihm sagten, dass sein Verhalten “2 Jahre Fahrtenbuchauflage und 90 Eur Strafe” zur Folge habe.

Ich weiß nicht genau ob ich schlimmer finden soll, dass das Verhalten der Polizei letztendlich zum Erfolg geführt hat oder, dass man es überhaupt so versucht hat.

3 Kommentare zu “Man kanns ja mal probieren …”

  1. Kai schrieb:

    Ist das seitens der Polizei nur eine leere Drohung oder könnte das wirklich passieren?
    Wenn nicht ist die Idee doch genial.

  2. b.b. schrieb:

    In Fällen in denen der Fahrer nicht ermittelt werden kann UND es sich nicht nur um ein unerhebliches Vergehen handelt (die Rechtsprechung sagt z.B. das alles, was in Flensburg relevant wird erheblich genug ist), wird gerne mal ein Fahrtenbuch auferlegt.

    In jedem Fall entscheiden das jedoch nicht die Beamte vor Ort. Von der Verhältnismäßigkeit in diesem Fall mal ganz zu schweigen.

  3. RA Faßbender schrieb:

    Das Vorgehen erinnert irgendwie an die Methoden einer bestimmten Firma, die Inkassodienstleistungen anbietet und die russische Hauptstadt in ihrem Namen führt.

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