Klageschrift facebook ./. studiVZ

Wen es interessiert: Die Klageschrift wurde ins Netz gestellt.
Alle anderen Dokumente des Verfahrens gibt es natürlich auch auf justia.com.

Zu Ruhm haben es übrigens unfehlbar.net gebracht, ein Artikel des (mittlerweile eingestellten) juristische Blogs wird auf Seite 111ff zu Exhibit 18.

Hier eine kleine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

1.) violation of the computer fraud and abuse act
Facebook wirft studiVZ vor sich unerlaubt bei Facebook angemeldet zu haben, um Websiten, das Layout und Funktionen von Facebook zu kopieren. Weiterhin sei es nicht erlaubt sich für kommerzielle Zwecke bei Facebook anzumelden.

2.) violation of california penal code section 502
siehe oben

3.) trade dress infringement
Facebook wirft studiVZ vor das einzigartige Layout sowie die bekannten Funktionen kopiert zu haben, sodass Benutzer hinsichtlich der Websites getäuscht werden könnten. Weiterhin macht Facebook geltend, dass man durch die Kopie Schäden erlitten hat und weiterhin irreparable Schäden erleiden wird. Die genauen Schäden, die Facebook gegen studiVZ geltend machen will, sollen im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.

4.) breach of contract
Durch die Anmeldung bei Facebook und den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook, wirft Facebook studiVZ Vertragsbruch vor.

5.) breach of implied covenant of good faith and fair dealing
Facebook wirft studiVZ vor, sich durch das Verhalten und den in Punkt 4 erläuterten Vertragsbruch gegen “Treu und Glauben” (hat jetzt natürlich nichts mit §242 BGB zutun) verhalten zu haben.

Unterm Strich fordert man neben Schadensersatz in unbekannter Höhe und es in Zukunft zu unterlassen, auf die Computer von Facebook zuzugreifen, Websites (besonders aber nicht beschränkt auf “social networks”) zu unterhalten, die Facebook ähnlich aussehen und Daten von Facebook zu nutzen, um Funktionen oder Design von Facebook zu kopieren.

[Update]

Besonders zum schmunzeln brachte mich folgende Stelle (S. 2, Z. 14/15):

… Facebook does not want the goodwill it has worked so hard to build to suffer because of the failure of StudiVZ to adhere to the same standards of quality, privacy and service as Facebook. …

Vor dem Hintergrund folgender Bedingungen von Facebook:

We may use information about you that we collect from other sources, including but not limited to newspapers and Internet sources such as blogs, instant messaging services, Facebook Platform developers and other users of Facebook, to supplement your profile.

When you use Facebook, certain information you post or share with third parties (e.g., a friend or someone in your network), such as personal information, comments, messages, photos, videos, Marketplace listings or other information, may be shared with other users in accordance with the privacy settings you select.

Quelle: Facebook Privacy Policy

Witzig.

3 Kommentare zu “Klageschrift facebook ./. studiVZ”

  1. Facebook vs StudiVZ III - Die Klageschrift « Ge | dan | ken | so | lo schrieb:

    [...] http://netzwertig.com/2008/07/28/facebook-vs-studivz-klageschrift-online-abrufbar/http://www.abgemahnt.com/2008/07/27/klageschrift-facebook-studivz/http://www.spiegel.de/international/0,1518,druck-446353,00.htmlhttp://rechtmedial.de/2008/07/28/klageschrift-facebook-studivz/ http://www.jurablogs.com/de/klageschrift-facebook-studivz [...]

  2. Kurzmitteilungen: IvyWorld.de, BuyVip, Fem.com, Sprito.de, Facebook, studiVZ :: deutsche-startups.de schrieb:

    [...] verklagt bekanntlich den deutschen Platzhirschen studivz (www.studivz.net). Die Klageschrift ist inzwischen online verfügbar. Hier geht es zur [...]

  3. Klageschrift Facebook vs. StudiVZ online einsehbar | BlogWave.de schrieb:

    [...] (via) Verwandte Beiträge:Facebook Connect geht onlineEndlich: Facebook verklagt StudiVZStudiVZ reagiert auf Facebook AnklageFacebook holt StudiVZ in Deutschland langsam einNun beugt sich auch BewerberVZ dem Druck von StudiVZ Tags: Facebook, Klage, Klageschrift, StudiVZ Der Beitrag wurde erstellt am 29. Juli 2008 um 07:24 abgelegt unter Business. Du kannst die Kommentare über unseren RSS 2.0 Feed abonieren. Du kannst entweder einen Kommentar oder einen Trackback von Deiner eigenen Seite hinterlassen. yigg_url = ‘http://www.blogwave.de/klageschrift-facebook-vs-studivz-online-einsehbar.html’; [...]

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