Archive for the ‘- ohne Kategorie -’ Category

Bei Adobe ist der Ehrliche der Blöde.

am 22.12.2008

Was macht ein ehrlicher Kunde der von Adobe einen Brief bekommt, er möge bitte sämtliche Adobe Produkte einschicken, da er seine Software von einem eBay Händler bezogen hat, der durch den Vertrieb von Kopien auffällig geworden sei? Natürlich, er schickt seine Software, samt (nicht bei dem Händler bezogenen Updates) ein.

Was erhält der Kunde dann? Ein Schreiben, dass seine updateberechtigte Vollversion von Photoshop 6.0 eine schlechte Kopie sei und man daher aufgrund von § 69f UrhG und § 18 MarkenG sämtliche eingesandte Software (Photoshop 6, Update CS2 und Update CS3) vorsichtshalber einbehält und dem Kunden kulanterweise ein Angebot für die Adobe Creative Suite 4 zum Schnäppchenpreis von rund 800 Euro macht.

Eine Begründung für die rechtswidrige Entziehung der legalen Updates findet sich im Schreiben von Adobe hingegen nicht. Insgesamt taktisch doch recht unklug.

openJur ist Online!

am 5.12.2008

Es ist vollbracht, noch läuft die Maschine zwar auf Sparflamme, aber openJur hat den Schritt ins Internet geschafft!

Lange Rede, kurzer Sinn: Interessante Urteile könnnen gerne an entscheidungen(at)openjur(punkt)de geschickt werden und wer Interesse an einer Mitarbeit hat, der möge sich natürlich auch gerne melden.
In den nächsten Tagen/Wochen folgt dann noch der größere Teil der Funktionalität.

Fragen und Anregungen entweder an benjamin(punkt)bremert(at)openjur(punkt)de oder einfach hier in die Kommentare.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Flirt-Chats: In Kiel und Flensburg klicken die Handschellen.

am 3.12.2008

Gestern gab es einem Bericht des Radiosenders R.SH (weiterer Bericht bei HL-Live.de) zufolge im Großraum Kiel und Flensburg über 40 Hausdurchsuchungen sowie insgesamt fünf Festnahmen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen Betreiber eines SMS Flirt-Chats.

Es bleibt allerdings abzuwarten wen es dort genau getroffen hat und ob sich die Festnahmen tatsächlich auf die Aktivitäten in der “Branche” auswirken.

ICANN entzieht Registrar die Akkreditierung

am 29.10.2008

In einem bislang einzigartigen Fall hat die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) dem Registrar EstDomains mit Wirkung zum 12. November 2008 die Akkreditierung als Domain-Registrar entzogen.
Dem Registrar, der in der Vergangenheit schon oft durch seine mittelbare Verwicklung in Spam- und Phishingangriffe für Wirbel sorgte, wurde jetzt allerdings die Verurteilung des Geschäftsführers durch ein estnisches Gericht wegen Geldwäsche, Kreditkarten Betrug und Urkundenfälschung zum Verhängnis.

Nach Artikel 5.3.3 des ICANN “Registrar Accreditation Agreements” kann nämlich jede Straftat oder Ordnungswidrigkeit derer ein geschäftsführendes Organ eines ICANN-Vertragspartners überführt wurde zur Auflösung des Vertrages führen.

(via heise)

openJur oder die Probleme eines juristischen Webprojektes

am 8.10.2008

Hier war in den letzten Monaten wenig los, sogar noch weniger als sonst und der Grund dafür ist meine Arbeit an einem freien juristischen Internet-Projekt mit dem Namen openJur. Der Name ist Programm, jedenfalls ist geplant, dass openJur eine freie Gesetzes- (Bund/Land) und Urteilssammlung mit umfangreicher Kommentarfunktion (also wie ein juristischer Gesetzeskommentar) wird.

Das ganze Projekt ist natürlich vom Grundsatz her eine Menge Arbeit und wird daher, insbesondere der Kommentar, nur nach und nach Online gehen. Allerdings habe ich auch nicht angenommen, dass einem dermaßen viele Steine in den Weg gelegt werden, wie ich es jetzt erlebt habe.
Mittlerweile kommt es mir jedenfalls so vor, als seien Urteilstexte der heilige Gral eines jeden OLG und das ich nur von OLGen spreche liegt daran, dass mein Schreiben in dem ich das Projekt vorgestellt habe bislang nur an OLGe ging - irgendwo muss man schließlich anfangen.

Die rühmliche Ausnahme, die an dieser Stelle erwähnt werden sollte, war neben dem BGH und BVerfG das Hanseatische Oberlandesgericht in meiner Heimatstadt, bei allen anderen Gerichten kam entweder

- gar keine Antwort,
- eine Antwort mit Hinweis auf die Gebühren lt. JVKostO,
- eine Antwort mit Verweis auf anderweitige vertragliche Verpflichtungen
- oder eine Antwort mit Verweis auf die eigene Urteilsdatenbank.

Ein Richter aus den nordöstlichen Gefilden der Bundesrepublik unterstellte mir gar, dass ich aus dem Projekt ja eh eine kommerzielle Sache machen wolle, da es niemanden gäbe der umsonst arbeite und die Kosten in Höhe von € 2,50 pro Urteile eh für jedermann bezahlbar sein sollten - das Argument, dass es sich hierbei um ein nicht-kommerzielles Projekt handele ließ er aber nicht gelten, da man dort schließlich auch Kosten (Hardware und die aufgewendete Zeit mit Entwicklung der Plattform sowie Pflege der Inhalte) habe und die zusätzlichen Kosten der Urteile seines OLG nicht weiter ins Gewicht fallen würden. Brilliant!

Ich jedenfalls glaube immernoch an die Idee als solche und überlege gerade aus dem Projekt einen gemeinnützigen Verein ähnlich Wikipedia zu machen.
Wer Interesse an einer Mitarbeit, Ideen oder Fragen hat kann sich gerne bei mir melden: benjamin(punkt)bremert(at)openjur.de.

Sperrt rottenneighbor.com Zugriffe aus Deutschland?

am 6.9.2008

Nach der meist kritischen Berichterstattung der letzten Wochen, ist das “Diffamierungsportal” rottenneighbor.com offenbar von Einwahlaccounts in Deutschland nicht mehr zu erreichen.

Obwohl bei heise berichtet wurde, dass die aktuellen Erreichbarkeitsprobleme eher technischer Natur sind, ist diese Erklärung bei näherer Betrachtung eher unwahrscheinlich, denn zum gleichen Zeitpunkt ist rottenneighbor.com über ein Einwahlaccount (Kabel Deutschland) nicht erreichbar (der Aufruf führt zu einem Timeout), aber von einem dedizierten Server sowie einem Web-Anonymisierungsdienst in beachtlicher Geschwindigkeit verfügbar.

Was ist da los? Angst vor Schadensersatzansprüchen die in Übersee geltend gemacht werden? Will man sich einfach auf die Kernzielgruppe in Amerika konzentrieren oder sollte tatsächlich die Technik für die Probleme verantwortlich sein?

Datenantifa hackt geschlossenes Neonazi-Forum

am 30.8.2008

In den frühen Morgenstunden wurde heute in einer Pressemeldung der Datenantifa verkündet, man habe in einer “Nacht- und Nebelaktion” eine “Hausdurchsuchung” des Servers auf dem das geschlossene Forum der hierzulande seit 2000 verbotenen Neonazi-Organisation Blood & Honour durchgeführt, selbiges “gesichert” und anschließend veröffentlicht.

Die insgesamt etwa 800MB großen Daten enthalten neben einer lauffähigen Installation von XAMPP rund 240.000 Forenbeiträge von insgesamt über 30.000 Benutzern - davon mehr als 1200 alleine aus Deutschland und teilweise sogar unter Verwendung von realen Personendaten.

via Spiegel Online und Heise Online

Axel Springer AG kauft hamburg.de?

am 30.8.2008

Der noch vor einigen Zeit verschobene Relaunch des hamburger Stadtportales hamburg.de ist nun durchgeführt, das Portal erstrahlt in neuem Glanz und präsentiert sich als Machbarkeitsstudie: “Wieviel Werbung für die Axel Springer AG kann der Nutzer auf einer Internetseite ertragen?”.

- im Footer befinden sich Links zu allen erdenklichen, seien sie für das Portal hamburg.de auch noch so irrelevant, Online-Angeboten der Springer AG (Hallo Google? SEO Spam?!)
- die Nachrichten auf hamburg.de stammen von: Hamburger Abendblatt, Die Welt, BILD, hamburg1 (Springer ist mit 24% beteiligt) und MOPO. Was haben genau 80% der genannten Publikationen gemeinsam? Richtig, sie stammen aus dem Hause Axel Springer.

Ich habe nichts gegen Werbung (im erträglichen Rahmen) auf kostenlosen Portalen, aber dann bitte nicht auf Kosten des Steuerzahlers. Und da es sich hierbei um ein offizielles Angebot der Stadt handelt, mangelt es zudem auch an Alternativen.

Onedirect GmbH steht auf der Leitung

am 30.8.2008

Man sollte annehmen, dass es sich mittlerweile bis in die dunkelsten Ecken der Welt herumgesprochen hat, dass Spam weder erwünscht noch erlaubt ist - offensichtlich ist diese Erkenntnis für das oben genannte Unternehmen aus Frankfurt komplett neu, denn nur so kann ich mir erklären, dass dort, zahlreicher Beschwerden zum Trotz, seit einiger Zeit fleissig in Zusammenarbeit mit dem der französischen Unternehmen Spamklitsche dolist für DECT-Telefone gespamt wird.

Jetzt könnte man natürlich meinen, dass man derartige Erkenntnisse zum Anlass nimmt diese dubiosen Werbemethoden einzustellen, aber das wäre ja zu einfach. Vorsatz wie er im Buche steht.

Klageschrift facebook ./. studiVZ

am 27.7.2008

Wen es interessiert: Die Klageschrift wurde ins Netz gestellt.
Alle anderen Dokumente des Verfahrens gibt es natürlich auch auf justia.com.

Zu Ruhm haben es übrigens unfehlbar.net gebracht, ein Artikel des (mittlerweile eingestellten) juristische Blogs wird auf Seite 111ff zu Exhibit 18.

Hier eine kleine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

1.) violation of the computer fraud and abuse act
Facebook wirft studiVZ vor sich unerlaubt bei Facebook angemeldet zu haben, um Websiten, das Layout und Funktionen von Facebook zu kopieren. Weiterhin sei es nicht erlaubt sich für kommerzielle Zwecke bei Facebook anzumelden.

2.) violation of california penal code section 502
siehe oben

3.) trade dress infringement
Facebook wirft studiVZ vor das einzigartige Layout sowie die bekannten Funktionen kopiert zu haben, sodass Benutzer hinsichtlich der Websites getäuscht werden könnten. Weiterhin macht Facebook geltend, dass man durch die Kopie Schäden erlitten hat und weiterhin irreparable Schäden erleiden wird. Die genauen Schäden, die Facebook gegen studiVZ geltend machen will, sollen im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.

4.) breach of contract
Durch die Anmeldung bei Facebook und den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook, wirft Facebook studiVZ Vertragsbruch vor.

5.) breach of implied covenant of good faith and fair dealing
Facebook wirft studiVZ vor, sich durch das Verhalten und den in Punkt 4 erläuterten Vertragsbruch gegen “Treu und Glauben” (hat jetzt natürlich nichts mit §242 BGB zutun) verhalten zu haben.

Unterm Strich fordert man neben Schadensersatz in unbekannter Höhe und es in Zukunft zu unterlassen, auf die Computer von Facebook zuzugreifen, Websites (besonders aber nicht beschränkt auf “social networks”) zu unterhalten, die Facebook ähnlich aussehen und Daten von Facebook zu nutzen, um Funktionen oder Design von Facebook zu kopieren.

[Update]

Besonders zum schmunzeln brachte mich folgende Stelle (S. 2, Z. 14/15):

… Facebook does not want the goodwill it has worked so hard to build to suffer because of the failure of StudiVZ to adhere to the same standards of quality, privacy and service as Facebook. …

Vor dem Hintergrund folgender Bedingungen von Facebook:

We may use information about you that we collect from other sources, including but not limited to newspapers and Internet sources such as blogs, instant messaging services, Facebook Platform developers and other users of Facebook, to supplement your profile.

When you use Facebook, certain information you post or share with third parties (e.g., a friend or someone in your network), such as personal information, comments, messages, photos, videos, Marketplace listings or other information, may be shared with other users in accordance with the privacy settings you select.

Quelle: Facebook Privacy Policy

Witzig.