am 2.4.2008 von bb
Seit einigen Jahren gibt es im Internet ein neues Geschäftsmodell in Form von Abo-Fallen. Was die Pioniere der Szene, die Gebrüder Schmidtlein, geschaffen haben, wurde mittlerweile von Firmen aus der ganzen Welt kopiert. Sie kommen vermeintlich aus der Schweiz, aus England oder sogar aus Dubai und werden in Wirklichkeit oft jedoch aus Deutschland gesteuert und betrieben.
Die Leichtgläubigkeit von Internetnutzern mit der Geldgier einiger weniger “Unternehmer” gepaart, noch ein paar Anwälte, Inkassounternehmen und Internet-Provider beigemischt, die in rechtlicher Grauzone agieren, ergeben unterm Strich ein explosives Gemisch.
Benutzer in Foren wie antispam.de oder bei boocompany.com jagen derartigen Firmen und da erscheint es nicht abwegig, wenn sich die Betroffenen versuchen mit allen Mitteln zu wehren - dies hat im jüngsten Fall dazu geführt, dass die Website boocompany Offline ist.
Die Domain wurde in der Vergangenheit auf einen Service für anonyme Domainregistrierungen in Vietnam registriert und nun ist die Domain, offenbar nach Beschwerden beim Registrar Direct Information Pvt Ltd., nicht mehr zu erreichen, da der Registrar sie auf “on-hold” gesetzt hat (dies führt u.a. dazu, dass Nameserver die Domains nicht mehr führen).
Die Tatsache, dass im gleichen Zeitraum die Domains boocompany.net .org .biz und .info von der Netability Computer Services Ltd. mit Sitz in Hampshire, England registriert wurden, ist natürlich ein weiterer Fall für Rainer Zufall.
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am 1.4.2008 von bb
Die Telekom, seit 1995 im Besitz der Farbmarke für die Farbe magenta, hat der amerikanischen Firma Weblogs, Inc. eine Abmahnung geschickt, ihrerseits Betreiberin der Internetseite engadget-mobile.com. Im Hause Telekom, die auch schon in der Vergangenheit durch recht merkwürdige Abmahnungen in Bezug auf “T-”-Domains und Magenta in die Schlagzeilen geraten sind, stört man sich an der Nutzung der Farbe Magenta im Logo der Website und schickte daher einen netten Brief in die USA.
Die Macher von engadget-mobile.com zeigten sich indes unbeeindruckt vom Säbelrasseln der Telekom und tauschten zwischenzeitlich sogar ihr Logo gegen eines aus, was noch offensichtlicher die Rechte der Telekom verletzt.
via Heise
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am 24.3.2008 von bb
1.) Gibt es jetzt in Hamburg (genauer gesagt Altona) einen Lieferservice für Popcorn und zwar Kates Popcorn. Ein erster Testkauf einer großen Portion Schoko-Popcorn bestätigte meine Befürchtung: Absoluter Suchtfaktor gegeben.
2.) Habe ich jetzt endlich eine gute Software zur Synchronisation meines Windows Mobile Handy mit meinem MacBook gefunden. Das ganze heisst SyncMate ist von der Firma Eltima und in der Basisversion sogar kostenlos - toll!
3.) In Zukunft merken, dass man den Blackberry Connect nicht auf die Speicherkarte installiert, sondern in den Gerätespeicher, denn ansonsten bootet das gute Handy nicht mehr und die Daten sind futsch. Vodafone bedankt sich für den Hinweis und hat Besserung gelobt, indem man einen Hinweis integrieren will.
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am 24.3.2008 von bb
Nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de hat der amerikanische Gitarrenhersteller Gibson aufgrund seines Patentes über ein “System and method for generating and controlling a simulated musical concert experience” (No 5,990,405) gerade Harmonix Music Systems, MTV Networks und Electronic Arts wegen Patentverletzung verklagt.
Die genannten Firmen sind an dem Konsolenspiel Rock Band beteiligt, welches eine Art Simulation einer Rockband ist und es den Spielern über Controllern ermöglicht Gitarre und Schlagzeug zu spielen sowie zu singen.
Gibson selber nutzen ihr Patent für das Spiel Guitar Hero, was mit 5 Knöpfen (als virtuelle Saiten) und einem Anschlagknopf das virtuelle spielen von bekannten Songs ermöglicht. Die Verklagten Unternehmen wollen nun im Rahmen einer Gegenklage beweisen, dass das von Gibson angemeldete Patent in dem Spiel Guitar Hero nicht verwendet wird und somit hinfällig ist.
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am 24.3.2008 von bb
In letzter Zeit gibt es immer wieder Situation in denen sich die Kirche zu Wort meldet oder in die Schlagzeilen gerät - zuletzt ist die Meldung durch die Presse gegangen, dass die katholische Kirche in Fulda ihrem Mieter, der Drogeriekette Schlecker, mit einer Sittenklausel im Mietvertrag vorschreibt, man dürfe keine Kondome in der betroffenen Filiale in Fulda verkaufen.
Gestern dann berichtete Spiegel Online, dass sich die katholische Kirche und Unionspolitiker am Osterprogramm der privaten Fernsehsender stören und ein familienfreundlicheres Programm fordern.
In letzter Zeit gab es jedoch auch Fälle (z.B. hier), in denen klar wird, dass man in der katholischen Kirche für die eigenen Belange einen anderen Maßstab anlegt, als bei Angelegenheit die das moralische oder soziale Verhalten von Dritten angeht.
Auch in Hamburg nimmt man es mit der Nächstenliebe und dem eigenen Leitbild nicht so genau. Ein Altenheim der Caritas wird im Sommer groß umgebaut, was während der Zeit mit einem Großteil der Bewohner geschehen soll ist dem Betreiber offensichtlich egal, da die Information bisher nur nebenbei mündlich erfolgte und nicht genug Platz existiert, um allen Bewohner während des Umbaues weiterhin eine Bleibe zu bieten. Man darf sich wohl also auf eine recht spontane fristlose Kündigung aus “wichtigem” Grund freuen.
Das es sich hierbei um die wohl günstigste Einrichtung im Stadtgebiet handelt und man den Preis nach den Umbaumaßnahmen sicherlich “angleichen” wird versteht sich von selbst - getreu dem Motto “Not sehen und handeln” und wenn es sich dabei auch nur um die eigenen Umsatzzahlen handelt.
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am 19.3.2008 von bb
Wie wir spätestens seit der kreativen Änderung der AGB vom studiVZ wissen, sind Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern nur in beschränkten Umfang rechtens. Wann sich das bei Unternehmen 2.0 herumgesprochen hat, ist jedoch fraglich.
In Hamburg leistet die Firma emagnifica GmbH mit ihrer Internetplattform eBums echte Pionierarbeit die sogar die Gebr. Schmidtlein vor Neid erblassen lassen würde - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur so durchzogen von Vertragsstrafen (Angaben wahlweise netto oder brutto) sowie “Kostenfallen”.
Interessant sind auch folgende Passagen:
Sämtliche Dienstleistungen die die Nutzung des ebums.de Portals ermöglichen, werden kostenlos durch die emagnifica GmbH zur Verfügung gestellt.
…
Eine vorzeitige Beendigung einer Auktion/Rückwärtsauktion ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich unter service@ebums.de an das Support-Team von ebums.de.
Der Betreiber behält sich vor dem Anbieter die dafür entstehenden Kosten oder pauschal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 9,95 in Rechnung zu stellen.
Quelle: ebums.de
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am 18.3.2008 von bb
Vor einiger Zeit habe ich aus der Stadt Kamp-Lintfort Post erhalten, mir wurde vorgeworfen mit meinem KFZ der Marke Seat (eigentlich ein Motorrad von Kawasaki) mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FN ** im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.
Meine durchaus humoristische Antwort, in der ich versucht habe sowohl die Mutation von Kawasaki zu Fiat als auch die Überwindung der fast 400km von Hamburg nach Kamp-Lintfort bei völliger Erinnerungslosigkeit meinerseits zu erklären, wurde leider nur mit einem Einzeiler, dass das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wurde , beantwortet
Schade
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am 18.3.2008 von bb
Gerade noch rechtzeitig traf vor einiger Zeit eine Unterlassungserklärung der SpamPrintPlaza AG aus Düsseldorf ein, die Adressen kauften die Düsseldorfer von einer natürlich extrem seriösen Ltd. für ein paar Euro fuffzig ein und wunderten sich leider weder über den Preis, noch versuchte man auch nur ansatzweise sich über die rechtliche Situation zu informieren.
Bei einigen Leuten muss man sich doch stark wundern …
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am 29.2.2008 von bb
Nachdem das studiVZ vor einigen Tagen bereits (mal wieder) in die Schlagzeilen kam, weil es diverse Mitbewerber abmahnte, die auch das Kürzel VZ (=Verzeichnis) im Namen führten hat die Firma nun wohl einige Zeitungen (”mehreren großen Medienhäusern”) abgemahnt, die in Artikeln zum Thema Datenschutz und vor allem Datenherausgabe an Ermittlungsbehörden vermeintlich falsche Angaben veröffentlicht hätten.
Offenbar ging es im Kern um folgende Aussage von studiVZ Geschäftsführer Marcus Riecke:
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
Quelle
Vor der durchgeführten Änderung konnte lt. studiVZ der Eindruckt erweckt worden sein, dass die Firma Nutzerdaten von sich aus an Ermittlungsbehörden gebe, wenn man kriminelle Handlungen vermute.
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am 19.2.2008 von bb
Woher weiss man als Kunde, dass man dem Vertragspartner egal ist?
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: <info@alice-dsl.de>
Gesendet: 19.02.08 08:33:30
An: <xxx.xxx@.de>
Betreff: Nicht gelesen: FW: Delivery Status Notification
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To: *HanseNet-Info*
Subject: FW: Delivery Status Notification
Sent: Sun, 17 Feb 2008 09:53:49 +0100
was deleted without being read on Tue, 19 Feb 2008 08:26:41 +0100
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