Sind Massenabmahnungen ein lauteres Geschäftsmodell?

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Wissen Sie was Ihre Kinder im Internet unternehmen?

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Abmahnung von Kindern – Reichtum ohne Arbeit

Die Abmahnung ist die formale Aufforderung eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Sie können für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis eingesetzt werden. Bedeutung hat die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und im Arbeitsrecht. Hier erfüllt sie das Bedürfnis Streitverhältnisse, bei dem es einen offensichtlichen Verursacher gibt, schnell und kostengünstig beizulegen. Denn sobald ein Streit durch das Mahnverfahren beigelegt wird, ist ein Gerichtsverfahren hinfällig.

Fühlt sich ein Geschädigter in seinen Rechten verletzt, hat er die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Schädiger eine Mahnung zukommen zu lassen. In der Mahnung wird auf die Rechteverletzung hingewiesen und der Geschädigte kann einen für ihn angemessenen Geldbetrag festlegen, den der Schädiger zur Streitbeilegung zu zahlen hat. Zusätzlich kann er dem Schädiger die Anwaltskosten in Rechnung stellen und diesen auffordern eine Unterlassenerklärung zu unterschreiben, die ihn dazu verpflichten soll auch in Zukunft keine weiteren Rechte des Geschädigten zu verletzen.

Diese außergerichtliche Rechteverfolgung ist sehr beliebt. Gerade im Wettbewerbsrecht werden 90-95% aller Verstöße im Abmahnverfahren beigelegt; Streitverhältnisse, die sonst zu einem aufwendigen Gerichtsverfahren führen würden.

Natürlich hat eine Abmahnung nicht den Katakter einer Weisung, der unbedingt Folge zu leisten ist. Sie ist vielmehr die Tatsachen- und Interessensauslegung einer Streitpartei. Sollte der mutmaßliche Schädiger bei der Auslegung eine andere Auffassung haben, steht es ihm frei, diese dem mutmaßlich Geschädigten gegenüber zu äußern und eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts zu fordern.

Wie konnte es also dazu kommen, dass dieses nützliche juristische Instrument nun Angst bei Eltern und Kindern verbreitet?

Unternehmen erhalten Lizensrechte an künstlerischen Werken wie Musiktracks oder Filmen mit dem Ziel, im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen an diesen Werken zu verfolgen. Mit diesen Lizensrechten ausgestattet, starten die Unternehmen eine online Suche nach Downloadangeboten, die in den großen Tauschbörsen schnell gefunden sind. Ein Klick genügt um sich eine Liste mit IP Adressen anzeigen zu lassen, die zu diesem Zeitpunkt den Musiktrack oder Film herunterladen und dabei automatisch den bereits heruntergeladenen Teil anderen zum Download anbieten. IPs sind dynamische Zahlenfolgen, die einem Rechner zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig im Internet zuordnet werden.

Unter dem Hinweis auf wahrscheinliche Verletzung der Urheberrechte auf einen Musiktitel oder Film, erwirken Kanzleien fuer die Unternehmen vor Gericht, die Offenlegung der zu den IP gehörenden Nutzerdaten von den Internet Service Providern. Nun startet die Abmahnwelle, in dessen Zuge die Kanzleien Serienbriefe versenden, in denen die Verstöße gegen das Urheberrecht abgemahnt werden. In den Serienbriefen werden ebenfalls die entsprechenden Beträge für die Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Die geforderten Gesamtkosten, die dem Empfänger dieser Serienbriefe entstehen, liegen üblicherweise im Rahmen von 400,- bis 1800,- Euro.

Pauschal abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber, auch wenn er selber keine Urheberrechte verletzt hat. Vielfach werden die Verstöße von Angehörigen des Haushalts, den Kindern, Gästen oder anderen Nutzern des Anschlusses begangen. Selbst in dem Fall, dass ein Fremder sich unerlaubt in das W-lan des Anschlussinhabers Zutritt verschafft, haftet der Anschlussinhaber, wenn er seine Sorgfaltspflicht bei der Verschlüsselung des Anschlusses nicht nachgekommen ist. Diese weite Haftungsauslegung zu Lasten des Anschlussinhabers ist gängige Rechtspraxis, doch bietet sie durchaus Raum für Kritik. Denn dadurch wird von dem Anschlussinhaber verlangt, dass er sämtlichen Internetverkehr der über seinen Anschluss läuft, überwacht und einschreitet wenn Rechteverletzungen auftreten. Abgesehen davon, dass diese Überwachung den Charakter eines Vollzeitjobs hat, gerät er dabei auch an rechtliche Grenzen, da keine Rechtsgrundlage existiert, die ihm die Überwachung seiner Gäste in dieser Weise erlaubt. Mit der aktuellen Rechtsprechung wird von dem Anschlussinhaber daher etwas verlangt, dass er nicht nur praktisch nicht erfüllen kann, er kann es auch theoretisch nicht ohne geltendes Recht zu brechen.

Es ist daher an dieser Stelle grundsätzlich ein Neudenken erforderlich. Denn wenn die Urheberrechte in der Musikbranche auch in den Zeiten des Internets gleichermaßen Geschütz werden sollen wie zu den Zeiten, in denen Daten nicht grenzenlos und per Mausklick leicht vervielfältigt werden konnten, sollten zumindest die Haftungsfragen auf den tatsächlichen Verursacher der Rechtsverletzung abgestellt werden.

Langfristig wird jedoch der Musikbranche nicht viel anderes übrig bleiben, als sich mit den neuen Gegebenheiten anzufreunden und in diesem neuen Rahmen ihre Geschäftsfelder zu entwickeln. Es ist erstaunlich, dass die gefühlt junge und smarte Musikbranche sich mit den Gegebenheiten so unendlich schwer tut. Der Wechsel des Datenformats zum mp3 ist im Grunde nicht dramatischer als der Wechsel von LP auf CD. Damals zeigte die Branche Weitsicht indem sie den Wechsel umarmte. Heute versteift sie sich auf die alten Zeiten und lässt sogar massenhafte Abmahnungskampagnen gegen ihre Kunden laufen, weil dessen Kinder sich die neue DSDS Single aus dem Netzt geladen haben. Eine Marketingstrategie, die nicht viel Raum für Optimismus lässt!

Und dabei wäre es einfach, sich die positiven Aspekte dieser neuen Zeit zu Nutze zu machen. Ein Plattenunternehmen kann ihre Künstler nun ohne Risiko im Markt platzieren. Es ist kein Kapital für den Druck von CDs notwendig, es müssen keine aufwendigen Werbemaßnahmen koordiniert werden. Die viralen Effekte des Internets können einen Künstler ohne weitere Anstöße bekannt machen; seine Tracks sich leicht auf den Rechnern von Millionen von Usern wiederfinden. Für ein Plattenunternehmen sicherlich die kundenfreundlichere Version des Themas viel Geld ohne Arbeit - deutlich kundenfreundlicher zumindest als der Versuch mit Massenabmahnungen das gleiche Ziel zu erreichen.


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2.05147058823529hallo

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Kommentare:

Posted about 1 year ago
hj

Posted {{count}} months ago
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Posted {{count}} months ago
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